Anbau an bestehende Hütte

Wir haben sehr eingeschränkten Platz für unsere Gartengeräte in der bestehenden Hütte.

Durch die Erweiterung an die bestehende Hütte wurde eine zusätzliche Fläche für die Gartengeräte geschaffen.

Das Ausführungsplanung des Projektes und die Umsetzung stellen wir hier vor.

 

Die Baugenehmigung wurde am 21.09.2020 erteilt und der Bau wurde bis Ende Oktober 2021 fertiggestellt

 

 

 

Maßstab hat in diesen Ansichten keine Gültigkeit.

Bilder Bauphase bis zur Fertigstellung

Der Anbau an die bestehende Hütte wurde nach Erteilung der Baugenehmigung am 21.09.2020 und mit Fördermitteln im Rahmen des Leaderprojektes 2021 erstellt.

Fördermittel

Hintergrund

Der Schwäbische Wald wurde in der Förderperiode von 2014-2020 als eine von 18 LEADER-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg ausgewählt. Im Rahmen von LEADER stehen dem Schwäbischen Wald Fördergelder der EU und des Landes Baden-Württemberg für Projekte zur Verfügung, die einen innovativen Beitrag zur ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in der Region leisten.

Das Aktionsgebiet umfasst 28 Gemeinden aus den Landkreisen Heilbronn, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und Schwäbisch Hall mit 117.380 Einwohnern. Das LEADER-Aktionsgebiet ist das Herzstück des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald.

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) ist die Strategie für die regionale Entwicklung der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald im Förderzeitraum 2014-2020. Es wurde in einem breiten Bürgerbeteiligungsprozess unter Mitwirkung zahlreicher Akteure erstellt. Es beinhaltet eine detaillierte Beschreibung und Analyse der Region und den Handlungsbedarf, der sich aus einer Stärken- und Schwächen-Analyse ableitet. Daneben enthält es die zentralen Entwicklungsziele und die Strategie zur Erreichung dieser Ziele.

Sämtliche Projekte werden auf ihre Übereinstimmung innerhalb von 7 Handlungsfeldern auf entsprechende Handlungsfeldziele des Regionalen Entwicklungskonzepts geprüft.

 

§4 Publizität

4.1. "gefördert durch die LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg und der LEADER Aktionsgruppe".

Die entspechenden Logos des Bundes, Landes und der LAG sind, soweit im Einzelfall möglich, zu verwenden.

4.2. Der Projektträger stellt der LEADER-Aktionsgruppe und dem Land Badenwürttemberg auf Anforderung für deren Öffentlichkeitsarbeit Text- und Bildmaterialien in angemessenem Umfang kostenfrei zur Verfügung und räumt für diesen Zweck die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte ein.